Testamentratgeber
Testamentratgeber
Es ist nicht einfach, sich mit dem Thema Tod zu beschäftigen. Hat man keine Verwandten, für die die gesetzliche Erbfolge gilt, erbt im Todesfall der Staat. Wer aber mit seinem letzten Willen der Nachwelt einen guten Dienst erweisen möchte, sollte dies rechtzeitig in einem Testament regeln. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn das Vermögen ganz oder teilweise für einen gemeinnützigen Zweck bestimmt sein soll.
Die Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar zahlt für Zustiftungen und Treuhandstiftungen, die im Rahmen einer testamentarischen Verfügung erfolgen, keine Erbschaftssteuer, somit kommt Ihr Erbe zu 100% den Kindern und Familien zugute.
Für weitere Informationen fordern Sie bitte die Broschüre der Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar an oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Gerne können Sie sich bei uns über diese Möglichkeit der Unterstützung informieren.
Ein paar Informationen rund um das Thema "Testament" haben wir Ihnen in unserem Testamentratgeber zusammengestellt. Er soll Ihnen einen ersten Einblick geben.
Der Testamentratgeber steht hier als PDF zum Download bereit.