Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen.
Wir verpflichten uns die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten:
Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar, Maria-Theresia-Straße 42a, 57462 Olpe, 2006Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen
Link zur SatzungAngaben zur Steuerbegünstigung
Finanzamt Olpe; jüngster Freistellungsbescheid vom 06.05.2021; Status: gemeinnützig und mildtätig. Steuernummer 338/5859/1016Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Mitglieder des Vorstandes sind:
Markus Feldmann, Geschäftsführer der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH
Ingo Morell, Geschäftsführer der Maria-Theresia-Bonzel-Stiftung
Dr. Jörg Kösters, Geschäftsführer der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH
Dem Kuratorium der Stiftung gehören als Mitglieder an:Vorsitzender:
Andreas Zingsheim, Richter a. D.
Schwester Veronika Fricke
Schwester Schlastika Kaiser
Hans-Bernd Kloth
Dr. Dirk Albrecht, Geschäftsführer eines KrankenhausträgersTätigkeitsbericht
Link zum aktuellen Jahresbericht, S. 10-13Personalstruktur
Link zum aktuellen Jahresbericht, S. 9Angaben zur Mittelherkunft
Link zum aktuellen Jahresbericht, S. 15Angaben zur Mittelverwendung
Link zum aktuellen Jahresbericht, S. 15Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Förderung und Unterstützung des stationären Kinder- und Jugendhospiz Balthasar in Olpe verwirklicht.
Die Balthasar Stiftung ist mit einem Anteil von 26% an der Gesellschaft an der Vinzenz Pallotti Hospital GmbH mit Sitz in Bensberg beteiligt. Finanzielle Auswirkungen aufgrund der Beteiligung in Form von Einnahmen oder Ausgaben bestehen nicht.
Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Aktuell gibt es keine Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10% des Gesamtjahresbudgets ausmachen.